Emmerich am Rhein ist eine Hansestadt am unteren rechten Niederrhein im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
30.854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46446
Vorwahlen
02822, 02828
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Emmerich am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
13:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Emmerich am Rhein werden Bebauungspläne verwendet, um die Bebauung in städtebaulich sinnvoller Weise zu regeln und zu ordnen. Diese Pläne setzen die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen fest und sind als Satzung rechtsverbindlich. Sie dienen als Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen.
Bebauungspläne können online im Geoportal Niederrhein abgerufen werden, wo man prüfen kann, ob für einen bestimmten Bereich ein Bebauungsplan vorhanden ist und diesen direkt mit den dazugehörigen Unterlagen digital herunterladen kann.
Für aktuelle Informationen zu Bebauungsplänen kann man sich an die zuständigen Mitarbeiterstellen der Stadt Emmerich am Rhein wenden, da nicht alle Unterlagen online in tagesaktueller Form bereitgestellt werden können.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.